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Augenwischerei auf Papier: Warum das Verkehrsgutachten zum Gebiet „Angewann“ an der Realität vorbeigeht

·4 min
Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V.
Autor
Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V.

Wir als betroffene Bürger von Kirschweiler und Mitglieder des Vereins “Lebenswertes Kirschweiler” haben den vorliegenden Untersuchungsbericht der VERTEC GmbH aufmerksam gelesen. Wir müssen feststellen, dass das Gutachten die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse in unserer Gemeinde unvollständig abbildet, wesentliche Belastungsfaktoren ignoriert und die eigenen Feststellungen zu den Engstellen in der Schlussfolgerung verharmlost.

Aus unserer Sicht ist dieser Bericht als Entscheidungsgrundlage für die verkehrliche Erschließung des geplanten Gebiets „Angewann“ gänzlich ungeeignet. Unsere Einwände stützen sich im Detail auf folgende Punkte:

1. Mangelhafte Datenerhebung durch Ignoranz saisonaler Spitzenlasten (§ 2 Abs. 3 BauGB)
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Gemäß § 2 Abs. 3 BauGB sind alle für die Abwägung relevanten Belange sachgerecht zu ermitteln. Die vorliegende Untersuchung weist hier ein fundamentales Defizit auf:

  • Saisonale Verzerrung: Zum Zeitpunkt der Verkehrszählungen waren der Golfplatz Kirschweiler sowie die dazugehörige Gastronomie geschlossen. Ebenso waren der Wanderparkplatz “Traumschleife” und die Sportanlagen (Fußball, Tennis) faktisch nicht frequentiert. Diese Einrichtungen generieren jedoch im Jahresmittel einen erheblichen Ziel- und Quellverkehr. Die Behauptung auf S. 15, die betroffenen Streckenzüge hätten ausschließlich eine Erschließungsfunktion für Anwohner, ist daher faktisch falsch.

  • Konsequenz: Da der reguläre Freizeit- und Gastronomieverkehr in der Analyse fehlt, bildet das Gutachten ein künstliches “Belastungsminimum” ab. Eine Prognose, die diese Spitzenlasten ausklammert, unterschätzt die reale Verkehrsbelastung drastisch.

2. Unzulässige Reduktion des „vorhabenbezogenen Verkehrs“ auf den Endzustand
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Der Bericht verfehlt den Untersuchungsauftrag, den gesamten durch das Vorhaben induzierten Verkehr zu bewerten. Er betrachtet isoliert das Szenario des „fertiggestellten Wohngebiets“.

  • Falsche Systemabgrenzung: Zum „vorhabenbezogenen Verkehr“ zählen rechtlich und technisch zwingend auch die Erschließungs- und Bauphase. Gerade bei einem Gebiet dieser Größe (bis zu 135 Wohneinheiten) stellt der Schwerlastverkehr während der jahrelangen Bauphase (Erdaushub, Materiallieferung, Kranverkehr) die maximale Belastungsspitze dar.

  • Fehlender Eignungsnachweis: Indem das Gutachten diesen essenziellen Teil des Verkehrsaufkommens ausblendet, fehlt der Nachweis, dass die Brunnen- und Hofstraße diese Lasten überhaupt aufnehmen können. Nach § 11 Abs. 1 LStrG RLP und RStO 12 sind diese Wohnwege für schweren Baustellenverkehr nicht dimensioniert. Das Gutachten ignoriert somit die absehbare Zerstörung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Allgemeinheit. Eine seriöse Planung muss nachweisen, wie die Erschließung während der Bauphase ohne Kollaps funktionieren soll.

3. Methodische Missachtung der RASt 06 (Verkehrsfunktion & Städtebauliches Umfeld)
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Der Bericht wendet die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) fehlerhaft an und widerspricht sich in der Bewertung der Straßenbreite selbst.

  • Fehlende Matrix-Betrachtung: Die RASt 06 charakterisiert Straßen nicht eindimensional nur nach Verkehrsaufkommen, sondern definiert den Straßentyp als Schnittmenge aus Verkehrsfunktion (V-Stufe) und städtebaulichem Umfeld. Ziel der Richtlinie ist es, einen “straßenräumlichen Entwurf” zu finden, der den Verkehrsfluss gewährleistet, aber gleichermaßen den Raum für Anwohner lebenswert macht. Im vorliegenden Bericht wird das städtebauliche Umfeld jedoch weder vermessen noch erwähnt. Da diese Daten nicht erfasst wurden, kann die Richtlinie methodisch gar nicht erfüllt werden.

  • Eingeständnis der Funktionsunfähigkeit: Besonders gravierend ist, dass der Bericht selbst feststellt, dass die vorhandene Fahrbahnbreite an den Engstellen für einen Begegnungsverkehr PKW/PKW nicht ausreicht, sondern lediglich eine Begegnung von PKW/Fahrrad zulässt.

  • Planerische Unzulässigkeit: Bei einer prognostizierten Zunahme von über 1.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ist ein Begegnungsfall PKW/PKW der Regelfall, nicht die Ausnahme. Eine Erschließungsstraße, die laut eigenem Gutachten physikalisch nicht in der Lage ist, zwei einander begegnende PKWs aufzunehmen, ohne dass auf Gehwege ausgewichen oder zurückgesetzt werden muss, ist als Hauptzufahrt untauglich. Dies mit “gegenseitiger Rücksichtnahme” lösen zu wollen, ignoriert die Realität des Verkehrsflusses und die Sicherheit der Anwohner komplett.

4. Gefährdung schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer (§ 3 Abs. 2a StVO & Kita-Ausbau)
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Verkehrsanlagen müssen so geplant sein, dass Fahrzeugführer ihrer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern (§ 3 Abs. 2a StVO) nachkommen können.

  • Erhöhtes Risiko: Durch den Ausbau der Kindertagesstätte steigt die Frequenz schutzbedürftiger Personen signifikant an. Dennoch beleuchtet der Bericht diesen Umstand nicht einmal.

  • Planerischer Mangel: Da der Bericht selbst einräumt, dass PKW-Begegnungen auf der Fahrbahn nicht möglich sind, werden Fahrzeuge zwangsläufig auf die Randbereiche ausweichen müssen. An den dokumentierten Engstellen ist es dabei physisch unmöglich, den notwendigen Sicherheitsabstand zu Kindern auf den schmalen Gehwegen einzuhalten. Eine Planung, die verkehrsgerechtes Verhalten systemisch unmöglich macht, ist sicherheitstechnisch unverantwortlich.

5. Methodische Lücken und Validitätsprobleme
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Aus dem Honorarangebot vom 24.07.2025 geht hervor, dass essenzielle Leistungen wie die Leistungsfähigkeitsberechnung der Knotenpunkte nach HBS nicht beauftragt wurden.

  • Die Aussage, die Knotenpunkte (insb. Hofstraße/Brunnenstraße) könnten den Mehrverkehr aufnehmen, ist somit eine bloße Annahme ohne mathematisch belastbaren Nachweis.

Fazit und Forderung
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Die vorliegende Untersuchung bildet weder den gesetzlich geforderten Umfang des vorhabenbezogenen Verkehrs (inkl. Bauphase) ab, noch erfüllt sie die methodischen Anforderungen der RASt 06 oder die Sicherheitsstandards für Begegnungsverkehr. Da die Datengrundlage lückenhaft ist, sind auch die daraus abgeleiteten Prognosen wertlos.

Wir fordern daher den Bürgermeister, sowie den gesamten Gemeinderat hiermit zu folgendem auf:

  1. Das vorliegende Gutachten zurückzuweisen und als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss nicht zu verwenden.

  2. Eine vollumfängliche Neu-Untersuchung zu beauftragen, die die Leistungsfähigkeit nach HBS berechnet, das städtebauliche Umfeld nach RASt 06 einbezieht, den Bauverkehr berücksichtigt und unter realen saisonalen Bedingungen stattfindet.

Sollte auf Basis dieser mangelhaften Unterlagen ein Satzungsbeschluss gefasst werden, behält sich der Verein “Lebenswertes Kirschweiler” ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Planung vor, um die Sicherheit der Anwohner und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.